Mittwoch, 23. September 2009

IV-Zusatzfinanzierung durch befristete MwSt-Erhöhung: Unterschiedliche Meinungen

Die FDP Bösingen konnte sich für die Vorlage "IV-Zusatzfinanzierung durch befristete Mehrwertsteuer-Erhöhung" nicht auf eine einheitliche Abstimmungsempfehlung einigen. Befürworter und Gegner der Vorlage sind etwa zu gleich grossen Teilen vertreten.

Folgende Argumente sprechen eher für ein JA:
- Die befristete Zusatzfinanzierung ist ein unverzichtbarer Schritt um die Verschuldungsspirale der IV zu stoppen und die Versicherung nachhaltig zu sanieren.
- Wenn bei einem "Nein" das Defizit nur durch Sparmassnahmen ausgeglichen werden muss, sind unverantwortbare Leistungskürzungen die Folge.
- Bei Annahme der Abstimmungsvorlage werden die AHV und die IV finanziell getrennt, was zur Sicherung der AHV-Renten beiträgt.
- Da das Defizit der IV durch die Trennung der beiden Fonds besser sichtbar ist, erhöht dies auch den Druck auf die schnelle Umsetzung der 6. IV-Revision.

Folgende Argumente sprechen eher für ein NEIN:
- Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer vermindert den Konsum und Investitionen, was der Schweizer Wirtschaft schadet.
- Da die AHV in Zukunft ebenfalls finanziellen Schwierigkeiten gegenüber steht und AHV-Gelder den Erwerbstätigen zustehen, darf die AHV kein Startkapital in den IV-Ausgleichsfonds einbezahlen.
- Die befristete Zusatzfinanzierung schiebt das Finanzproblem der IV auf anstatt es zu lösen und reduziert den Druck auf eine schnelle Sanierung.
- Die IV ist nicht durch zusätzliche Einnahmen, sondern durch konsequente Bekämpfung von Missbräuchen sowie Ausgabenkürzungen zu sanieren.
- Durch die beschlossenen und vorgesehenen IV-Revisionen entschärft sich die Situation bereits deutlich. Bevor eine allgemeine Steuererhöhung ins Auge gefasst wird, sollten die eingeleiteten Massnahmen greifen können. Danach ist der Umfang des Sanierungsbedarfs neu zu beurteilen.
- Die Erhöhung der MwSt fördert die Intransparenz. Man bezahlt eine immer weiter steigende Steuer und sieht nicht, was mit dem Geld geschieht. Sowohl die IV als auch die AHV sind Volksversicherungen. Diese sollten durch die Versicherten finanziert werden, um so den Zusammenhang zwischen Beitrag, Mitgliedschaft und Leistung zu verdeutlichen.
- Es sind keine Beispiele bekannt, wo eine "befristete Erhöhung" nicht definitiv wurde. Das kann zwar nicht automatisch passieren, am Ende der definierten Zeit wird aber eine vorgesehene Reduktion als Abbau empfunden. Ein Nein ist heute einfacher als später.

Die FDP toleriert unterschiedliche Meinungen. Wenn wir uns nicht auf eine einheitliche Position einigen können, erachten wir "Stimmfreigabe" als die richtige Abstimmungsempfehlung. Die beiden anderen Vorlagen werden diskussionslos zur Annahme empfohlen. Siehe auch Artikel zur Abstimmung über die Öffnungszeiten und den FN-Artikel über die Delegiertenversammlung der FDP des Kantons Freiburgs.

Im nächsten Bösinger Kurier wird deshalb folgendes Inserat erscheinen:



Quelle: http://www.vimentis.ch/d/publikation/157/Abstimmung+27.09.09%3A+IV-Zusatzfinanzierung+durch+befristete+MwSt-Erh%F6hung.html

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