Samstag, 5. September 2009

FR: Die FDP ist für die Sanierung der IV und für längere Ladenöffnungszeiten

Die FDP des Kantons Freiburg empfiehlt sowohl die beiden eidgenössischen wie auch die kantonale Vorlage, über welche am 27. September abgestimmt wird, zur Annahme.
Anton Jungo

Die Zusatzfinanzierung der IV durch eine befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer wurde am Donnerstagabend in Flamatt den 40 Delegierten der FDP Freiburg durch den Waadtländer Nationalrat Charles Favre vorgestellt. Er wies darauf hin, dass es bei dieser Vorlage darum gehe, mit einer leichten Erhöhung der Mehrwertsteuer die Verschuldung der IV zu stoppen. Die Versicherung sei heute mit 13 Milliarden verschuldet und die Verschuldung nehme jedes Jahr um 1,4 Milliarden zu. Wenn nichts unternommen werde, erreiche diese bis 2025 30 Milliarden Franken.

Wie Favre betonte, geht es aber auch darum, die AHV zu schützen. Die beiden Versicherungen haben bis jetzt einen gemeinsamen Ausgleichsfonds, wobei sich die IV in den letzten Jahren über diesen Fonds bei der AHV verschuldet hat. Die Ausgleichsfonds sollen in Zukunft getrennt werden. Auch dies ist Bestandteil der Abstimmungsvorlage.

Klare Voten der FDP-Delegierten
Mit 39 gegen eine Stimme empfehlen die FDP-Delegierten die Annahme dieser Vorlage. Mit 37 Ja-Stimmen, bei drei Enthaltungen, empfehlen sie auch, auf die Einführung der allgemeinen Volksinitiative zu verzichten. Am 9. Februar 2003 hatten Volk und Stände mit 70,4 Prozent beschlossen, dieses Volksrecht einzuführen. Wie Nationalrat Jacques Bourgeois betonte, sah sich das eidgenössische Parlament ausserstande, dieses Volksrecht in die Tat umzusetzen. Sowohl der Nationalrat wie auch der Ständerat empfehlen deshalb dem Volk, auf dieses Recht zu verzichten und wieder aus der Verfassung zu streichen.

Ein Bedürfnis
Mit 37 Ja, zwei Nein, bei einer Enthaltung, empfiehlt die FDP auch die Änderung des kantonalen Gesetzes über die Ausübung des Handels zur Annahme. Die Vorlage wurde den Delegierten vom Unternehmer Philippe Angéloz vorgestellt. Mit der Gesetzesänderung soll ermöglicht werden, die Geschäfte am Samstag bis 17 Uhr statt wie bisher bis 16 Uhr offen zu halten. Im Gegenzug soll der wöchentliche Abendverkauf um eine Stunde verkürzt werden; also von 21 auf 20 Uhr.
Angéloz ist überzeugt, dass diese verlängerte Öffnungszeit einem Bedürfnis weiter Teile der Bevölkerung entspricht. Das werde z. B. an der Masse Volk am Samstagnachmittag auf der Romontgasse in Freiburg deutlich. Der Grosse Rat hatte diese Gesetzesänderung am 9. Oktober 2008 beschlossen. Ein Gewerkschaftskomitee hat dagegen erfolgreich das Referendum ergriffen.

Quelle: Freiburger Nachrichten

1 Kommentar:

  1. Dass die IV saniert werden muss, ist aus meiner Sicht inbestritten. Zudem ist es ausgesprochen sinnvoll, AHV- und IV-Fonds zu trennen.

    Nationalrat Charles Favre orieniterte an der Delegiertenversammlung in Flamatt, dass durch die Revision der IV-Gesetzgebung 2008 (gegenüber dem Durchschnitt der Vorjahre) 6% Neurenten hätten vermieden werden können, im laufenden Jahr zeichne sich eine noch grösserer Reduktion ab. Die Vorlage, welche nun zur Abstimmung kommt, berücksichtigt diese Reduktionen aber nicht. Man darf also davon ausgehen, dass die Finanzierungslücke kleiner als vorgesehen ausfallen wird. Somit ist die zur Abstimmung vorgeschlagene Erhöhung der Mwst um 0,4% auf jeden Fall zu hoch. Wäre es vor diesem Hintergrund nicht klüger, unter Berücksichtigung des Reduktionseffektes in zwei, drei Jahren eine Sanierung vorzunehmen und vorerst nur die Fons-Trennung vorzunehmen? Es bliebe dann noch zu beurteilen, wie die ungedeckten, laufenden Kosten zu beschaffen sind, ob mittels Mwst-Erhöhung oder über Lohnprozente. Die Schulden gegenüber dem AHV-Fonds sollten so oder nicht mit einer Einnahmenerhöhung zurückbezahlt werden, sondern mittels einer einmaligen Schuldentilgung.

    Noch ein Wort zum Argument der "vorübergehenden" Zusatzfinanzierung bis 2017: Sämtliche, dem Stimmvolk als "vorübergehend" angespriesene Finanzierungen wurden bis heute zu "Providurien". Krassestes Beispiel dafür ist wohl die ehemalige "Wehrsteuer". Ein Relikt aus dem zweiten Weltkrieg, welches nach dem Krieg stets zur Finanzierung des allgemeinen Bundeshaushaltes verlängerte wurde. Der Gesetzgeber versprach, die Wehrsteuer abzuschaffen, wenn der Mwst zugestimmt werde. Der Mwst stimmten wir zu. Und wie wurde abgeschafft? Ganz einfach: Man benannte die Wehrsteuer in direkte Bundessteuer um, kassierte weiter ein und schaffte nur den Namen ab!

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